Allgemeine Geschäftsbedingungen Drucken

A. Allgemeines

  1. Aufträge bzw. Lieferungen werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Hiervon abweichende Bedingungen werden nicht zum Vertragsinhalt, auch wenn WILAmed diesen ausdrücklich widerspricht. Insbesondere werden diese nicht durch die Annahme eines Auftrages oder die Ausführung einer Lieferung anerkannt.
  2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die gegenwärtige und auch für die weitere Geschäftsbeziehung, auch wenn WILAmed nicht ausdrücklichen Bezug auf diese nimmt.
  3. Mit der Erteilung des Auftrages an WILAmed erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

B. Vertragsschluss

  1. Aufträge an WILAmed gelten als angenommen, wenn WILAmed dem nicht widerspricht.
  2. Angebote von WILAmed sind, insbesondere hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
  3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Verkaufsangestellten von WILAmed bedürfen zur Wirksamkeit eine schriftliche Bestätigung.

C. Preise und Lieferung

  1. Eine Preisanpassung bleibt vorbehalten, soweit es zu von WILAmed unverschuldeten Verzögerungen kommt. Im Rahmen eines Sukzessivliefervertrages oder falls die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt, ist WILAmed berechtigt, bei Erhöhung der Herstellungs-, Vertriebs- oder Transportkosten, etc. einschließlich hoheitlicher Lasten, darüber hinaus eine Anpassung der Preise vorzunehmen. Maßgeblich hierfür sind die genannten Kosten an der Versandstätte.
  2. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Verpackungs-, Versicherungs-, Nachname- und Versandkosten, sind von dem Kunden zu tragen.
  3. Sofern keine ausdrücklichen Vereinbarungen mit dem Kunden vorliegen, ist WILAmed die Wahl der Versandart überlassen. Der Abschluss einer Transportversicherung wird von WILAmed nicht vorgenommen. Entstehen durch die Beachtung besonderer Versandanforderungen des Kunden Mehrkosten, sind diese vom Kunden zu tragen.
  4. Teillieferungen sind zulässig. Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als Vertragserfüllung.
  5. Bei Folgeaufträgen ist WILAmed nicht an vorhergehende Preise gebunden.

D. Zahlung und Verrechnung

  1. Das Entgelt wird mit Rechnungsstellung fällig und ist ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren jeglicher Art sofort zu entrichten.
  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, fallen bei einem Kaufmann Verzugszinsen i.H.v. 8% über dem Basiszinssatz an, andernfalls beträgt der Zinssatz 5% über dem Basiszinssatz.
  3. Ist vereinbart, dass WILAmed das Entgelt vom Konto des Kunden abbucht, so trägt im Falle einer fehlgeschlagenen Abbuchung der Kunde die Kosten für diese und WILAmed ist berechtigt folgende Lieferungen unter Nachname zu versenden. Zusätzlich wird für den Bearbeitungsaufwand eine Pauschale vom 25€ fällig.
  4. Über Änderungen der für die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten, insbesondere der Anschrift oder Bankverbindung, ist WILAmed unverzüglich zu unterrichten.
  5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, gleich aus welchem Grunde, so kann WILAmed zu jedem Zeitpunkt Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten, sowie laufende Aufträge des Auftraggebers einstellen. Dies gilt auch, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Nimmt WILAmed diese Rechte nicht in Anspruch, so hat dies keine Auswirkung auf deren Bestand.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung aufrechnen und nur aufgrund einer solchen ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht ausüben.

E. Lieferung und Verzug

  1. Die Pflicht zur Lieferung von WILAmed steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
  2. Gerät WILAmed mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. § 323 Abs. II BGB bleibt unberührt.
  3. Hat der Kunde im Falle eines Sukzessivliefervertrages die vorgesehene Menge im vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, ist WILAmed nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt.
  4. Nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Umstände, insbesondere Ereignisse höherer Gewalt berechtigen WILAmed, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, ohne dass dadurch Rücktritts- oder Schadensersatzrechte beim Kunden entstehen.
  5. Kommt der Kunde mit der Warenannahme in Verzug, so ist WILAmed berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung, insbesondere Ausgleich des Lagerwerts und des vergeblichen Aufwands durch den nicht angenommenen Versand, zu verlangen.
  6. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die WILAmed die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenschäden, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei WILAmed oder einem Zulieferer eintreten. §313 BGB bleibt unberührt.

F. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von WILAmed bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
  2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den Ziffern 4 bis 6 auf WILAmed übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
  3. Forderungen und alle Nebenabreden des Kunden (auch Sicherheiten eines Dritten oder Surrogate für die Forderung gegen Dritte) aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an WILAmed abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von WILAmed gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswerts der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Nimmt der Kunde die Forderung aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe an WILAmed abgetreten. Nach erfolgter Salidierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausgemacht hat.
  4. Der Kunde ist berechtigt Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. WILAmed steht jedoch insoweit ein Widerrufsrecht zu, von dem sie nur in den in Punkt D.4. genannten Fällen Gebrauch macht.
  5. Zur Abtretung der Forderung - einschl. des Forderungsverkaufs an Factoringbanken - ist der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WILAmed berechtigt. Auf Verlangen von WILAmed ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
  6. Wenn WILAmed den Eigentumsvorbehalt geltend macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, denn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt.
  7. Von der Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Kunde WILAmed unverzüglich benachrichtigen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen bedürfen ihrer Erlaubnis.
  8. Die Abtretungen werden hiermit angenommen. Eine Abtretung der Ansprüche gegen WILAmed bedarf deren Zustimmung.
  9. Übersteigt der Wert bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, ist WILAmed auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware unentgeltlich zu verwahren, diese gesondert zu lagern oder zu kennzeichnen und gegen die üblichen Gefahren zu versichern. Eventuelle Ansprüche gegen Dritte wegen Verlust oder Beschädigungen dieser Waren tritt der Kunde hiermit an WILAmed ab.

G. Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Im Falle eines Mangels leistet WILAmed nach eigener Wahl entweder Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Schlägt dieser fehl, ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt, darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Der Kunde hat die gelieferte Ware in jedem Fall sofort daraufhin zu überprüfen - gegebenenfalls durch Probeverarbeitung -,dass sie den vertraglichen Ansprüchen genügen. Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht festzustellen sind, verjähren nach Ablauf der Gewährleistungspflicht. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder anderen Verträgen.
  3. Eine Verarbeitung oder der Verbrauch der Waren gilt als Genehmigung.
  4. Die Verarbeitung von WILAmed gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Verarbeitungsvorschläge von WILAmed sind - auch im Hinblick auf etwaiges Schutzrecht Dritter - unverbindlich und entbinden den Kunden nicht von einer eigenen Prüfung auf ihre Eignung und Zwecke.
  5. Abweichend von G.1. bis G.4. gelten die zwingenden gesetzlichen Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf, wenn der Kunde Verbraucher ist.
  6. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Verschleiß- und Verbrauchsteile, sowie die Folgen der normalen Abnützung, unsachgemäßer Einsetzung/Behandlung und Aufbewahrung, übermäßiger Beanspruchung, falscher Auslegung der Gebrauchsanleitung und ähnlicher Tatbestände; sie erlischt sofort bei Reparatur oder Änderung der Ware durch hierzu nicht autorisierter Personen / Stellen.
  7. Sofern es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer Verantwortlichkeit nach dem Produkthaftungsgesetz handelt, haftet WILAmed nur für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Diese sind dann auf die Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt.

H. Rücksendungen

  1. Die Rückgabe gekaufter Waren ist nur mit vorheriger schriftlicher ausdrücklicher Zustimmung von WILAmed möglich. Ohne Zustimmung wird zurückgesandte Ware nicht angenommen oder unfrei auf Gefahr des Kunden zurückgeschickt.
  2. Stimmt WILAmed der Rückgabe zu, werden je nach Verwendbarkeit der Ware Abzüge bei der Vergütung vorgenommen. Bei Waren, die ohne weiteres wieder abgeben werden können, beträgt dieser 10% des Nettowertes, mindestens jedoch 50€. Nicht mehr verwendungsfähige oder überaltete Ware wird nicht vergütet. Dem Kunden wird eine Vernichtungserklärung übersandt.

I. Datenspeicherung und Bonitätsanfragen

  1. Daten über den Kunden werden ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages genutzt und für interne Zwecke gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die angegebenen persönlichen Daten werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht (Hinweis gemäß §28 Abs. 1 BDSG). Gemäß §34 BDSG besteht das Recht auf unentgeltliche Auskunft der bei WILAmed gespeicherten Daten, sowie gemäß §35 BDSG jederzeit das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung dieser personenbezogenen Daten.
  2. Der Kunde willigt ein, dass WILAmed Auskünfte über die Bonität des Kunden einholt und der SCHUFA - Gesellschaft Daten über den Abschluss, die Durchführung und Beendigung dieses Vertrages übermittelt. Unabhängig davon wird WILAmed der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsmäßiger Abwicklung (Z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von WILAmed, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

J. Sonstiges

  1. Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der Firmensitz von WILAmed, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg.
  2. Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.